Allgemeine Geschäftsbedingungen für das
Kraftfahrzeugsachverständigenbüro …
1.
Geltung der Bedingungen
Die Erstellung des
Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
2.
Auftragserteilung
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung
ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich,
telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken
aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als
verbindlich.
Der AG hat dem AN alle zur
ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen
und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur
Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und
den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu
erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen.
Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen.
Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von
Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener
Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.
3.
Vollmacht
Der AG legitimiert den
AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich
erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und
gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.
4.
Zahlungsbedingungen
Soweit keine andere schriftliche
Vereinbarung getroffen ist, ist das Sachverständigenhonorar bei
Abholung des Gutachtens im Büro des Sachverständigen unmittelbar
fällig. Ein Versand der Gutachten erfolgt nur gegen Nachnahme. Bei
allen Zahlungen ist die Gutachten-/Rechnungsnummer anzugeben.
Nach erfolgloser Mahnung kann ohne
weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet
bzw. Klage erhoben werden.
5.
Sachverständigenhonorar
Das
Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Schadengutachten auf
Grundlage der Schadenhöhe und setzt sich aus einem Grundhonorar und
Nebenkosten zusammen. Die Honorartabelle des AN ist auszugsweise
als Anhang diesen AGB beigefügt, kann aber in den Geschäftsräumen
des AN eingesehen werden. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall
die ausgewiesenen Reparaturkosten netto zzgl. einer Wertminderung
maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert des
Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schadenereignis die
Berechnungsgrundlage.
Bei zu vereinbarender Abrechnung auf
Stundenbasis wird ein Verrechnungssatz von €95 pro Stunde plus
Nebenkosten in Rechnung gestellt.
Sämtliche aufgeführten €-Beträge
verstehen sich immer zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
6.
Rechnungsprüfungsberichte/
Nachbesichtigung
Rechnungsprüfungsberichte,
Stellungnahmen zu Prüfberichten und Nachbesichtigungen gelten
grundsätzlich als neue Aufträge und werden nach Stunden zzgl.
Nebenkosten abgerechnet.
Die für den Hauptauftrag vom AG
unterschriebene Abtretungserklärung gilt für alle daraus folgenden
Aufträge.
7.
Stornierung Widerrufsrecht
Auftragsstornierungen sind
schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten
werden pauschal mit €150 zzgl. Mehrwertsteuer berechnet und
unmittelbar fällig.
Für außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossene Verträge hat der AG eine Widerrufsbelehrung zur
Kenntnis genommen und unterschrieben.
8.
Gutachtenerstellung
Der AG erhält, sofern nicht anders
vereinbart, das Gutachten in dreifacher Ausfertigung, bestehend aus
einem Original mit Original-Lichtbildsatz und zwei Duplikaten mit
einem Lichtbildsatz. Ein weiteres Duplikat und der
Lichtbild-Negativsatz bzw. die Bilddateien verbleiben beim AN.
Form, Gliederung, Formulierung und
Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschaden entsprechen
den Richtlinien des BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und
unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.). Der
AG hat die Möglichkeit, sich bei Streitfällen auch an die
Geschäftsstelle des BVSK, Menzelstraße 5, 14467 Potsdam. Tel.: 03
31/ 23 60 59 -0 zu wenden.
9.
Gutachtenversand
Der Versand des Gutachtens an den AG
oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.
10.
Haftung
Der AN ist verpflichtet, den erteilten
Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüglich der
Haftung des AN gelten die gesetzlichen Regelungen.
11.
Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die
gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
12.
Informationen gemäß
der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer
Die notwendigen Informationen
entsprechend der Verordnung über Informationspflichten für
Dienstleistungserbringer
(Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung – DL-InfoV – vom
12.03.2010) sind in den Büroräumen des Sachverständigenbüros
jederzeit einsehbar. Auf Wunsch übersendet das Sachverständigenbüro
die Informationen dem Auftraggeber.
Darüber hinaus sind die Informationen
auch auf der Homepage des Sachverständigenbüros abrufbar.
13.
Gerichtsstand/Schlussbestimmung
Als Gerichtsstand gilt der Sitz des
AG, soweit rechtlich zulässig.
Sollte eine Bestimmung in diesen
Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger
Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht
berührt.
Anlagen
- Auszug aus der Honorartabelle
- Auszug aus den Nebenkosten
- Pflichtangaben gemäß DL-InfoV
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